Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regle ich, Marc Böhler, als Geschäftsführer der mebimabo Medienbildung Marc Böhler GmbH, das rechtliche Fundament für alle meine Dienstleistungen, Kurse, Workshops, Referate und Beratungen.
Ich schätze den unkomplizierten, vertrauensvollen Handschlag per E-Mail – so arbeite ich am liebsten. Weil meine GmbH klare Leitplanken braucht, dienen diese AGB als unser gemeinsames Sicherheitsnetz. Sollte eine Zusammenarbeit komplexer sein, vereinbaren wir ganz offen eine separate Projekt-Vereinbarung.
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen meiner mebimabo Medienbildung Marc Böhler GmbH und der Kundschaft (Schulen, Institutionen, Unternehmen, Vereine).
Ein Vertrag kommt unkompliziert und rechtsverbindlich zustande, sobald eine Vereinbarung – sei es durch eine formelle Offerte (PDF), eine Projektskizze oder eine formlose Aufzählung von Konditionen direkt im E-Mail-Text (Inline-Offerte) – seitens der Kundschaft per E-Mail, über die Website-Formulare oder in sonstiger Textform bestätigt wird.
2. Pünktlichkeit, Infrastruktur & Einrichtung Kursort
Ich garantiere höchste Zuverlässigkeit und Professionalität im gesamten Projektablauf:
- BYO – mebimabo Hardware-Flex-Garantie: mebimabo verfügt über erstklassige Geräte – nicht nur für Online-Schulungen im virtuellen Lernstudio, sondern auch für Einsätze direkt am Veranstaltungsort einer Institution oder Schule. Ich bringe immer meinen eigenen Laptop sowie alle notwendigen Adapter mit. Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache kann ich auch einen Beamer und Lautsprecher bereitstellen.
- Internetanbindung: Ich sorge in der Regel mittels eigenem Hotspot für mein «eigenes Internet». Falls die Veranstaltung in einem Saal oder Zimmer mit bekanntermassen schlechtem Handy-Empfang im Sunrise-Netz stattfinden soll, bin ich auf einen lokalen WLAN-Zugang vor Ort angewiesen.
- Einsatzbereitschaft vor Ort: Ich verpflichte mich, rechtzeitig am Veranstaltungsort zu sein. Um sowohl die technische Infrastruktur intensiv zu prüfen und ein optimales Setup sicherzustellen als auch bei einem allfällig notwendigen Neuarrangement der Bestuhlung, der Tische etc. für eine Top-Lernumgebung mitzuhelfen, bin ich mindestens 30 Minuten, in der Regel 60 Minuten oder länger vor Kursbeginn einsatzbereit vor Ort. Das vereinbarte Honorar deckt dabei immer meine gesamte inhaltliche Vor- und Nachbereitung ab.
3. Präsenz-, Disziplinar- & Fürsorgepflicht
Ich übernehme neben der fachlichen und methodischen Leitung des Kurses oder Workshops selbstverständlich auch aktive disziplinarische Aufgaben, sollten diese für den reibungslosen Ablauf nötig sein. Die Hauptverantwortung für das allgemeine Lernklima liegt jedoch vollumfänglich bei der anwesenden erwachsenen Person der Schule oder Institution.
Die gesetzlichen Betreuungspflichten, die Obhutspflicht sowie die allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen verbleiben vollumfänglich bei der von der Institution für den Anlass einberufenen Delegation vor Ort.
4. Absagebedingungen
Positiv-produktive Gegenseitigkeit gefällt mir; «wie du mir, so ich dir». Da ich vereinbarte Termine exklusiv für dein Anliegen im Kalender fixiere und dafür andere Anfragen ablehne, verstehe ich diese Verbindlichkeit als beidseitiges Versprechen. Verlässlichkeit und gegenseitige Wertschätzung bilden das tragende Fundament meiner Arbeitsethik – auf beiden Seiten.
Wichtig zur Abgrenzung: Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für fest vereinbarte Hauptaufträge wie Kurse, Workshops, Referate und grössere Projektberatungen. Kurze Kennenlerngespräche, telefonische Erstkontakte zur Abklärung oder spontane, kurze Online-Support-Termine fallen logischerweise nicht darunter – hier bleiben wir unkompliziert, unbürokratisch und maximal flexibel.
4.1 Wenn ich einen Termin absage oder verschiebe:
Sollte ich einen fix vereinbarten Termin aus unvorhersehbaren Gründen absagen oder verschieben müssen, leiste ich folgende Kompensation (ausgenommen sind kurzfristige Absagen durch nachweisbare Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt, bei denen keine Entschädigungspflicht entsteht):
- Bis 60 Tage vor dem Termin: Eine Komplett-Absage oder ein Verschiebungswunsch bleibt für mich ohne jegliche Konsequenzen.
- Weniger als 60 Tage vor dem Termin: Bei einem Verschiebungswunsch leiste ich eine Pauschale von CHF 30.–, bei einer Komplett-Absage eine Pauschale von CHF 70.– als Direktgutschrift an die auftraggebende Institution.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Fernbleiben: Bei einer Komplett-Absage leiste ich eine sofortige Umtriebsentschädigung von CHF 200.– an die Institution. Bei einem kurzfristigen Verschiebungswunsch meinerseits reduziert sich das vereinbarte Honorar für den Ersatztermin um 40 %, gekoppelt mit der Garantie für einen schnellstmöglichen Ersatztermin. Sollte vonseiten der Kundschaft wegen einer solchen Verschiebung das Interesse an einer Zusammenarbeit erlöschen, wird stattdessen die Umtriebsentschädigung von CHF 200.– geboten.
4.2 Wenn vonseiten der Auftraggebenden ein Termin abgesagt wird:
Sollte die Kundschaft einen fest gebuchten Termin absagen, gelten die folgenden Konditionen:
- Bis 30 Tage vor dem Termin: Die Absage ist komplett folgenfrei und kostenlos.
- Weniger als 30 Tage vor dem Termin: Es wird eine administrative Ausfall- und Blockierungspauschale von CHF 250.– fällig.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Fernbleiben: Das vereinbarte Honorar abzüglich der effektiven, nicht anfallenden Reisespesen ist zu 100 % geschuldet. Bereits durch mebimabo getätigte, nicht stornierbare Drittkosten (wie z.B. nicht rückerstattbare Hotelbuchungen für den Anlass) werden der auftraggebenden Institution vollumfänglich in Rechnung gestellt.
5. Rechnungsstellung & Zahlungskonditionen
Dienstleistungen werden in der Regel nach erfolgreicher Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Ich behalte mir jedoch ausdrücklich vor, in bestimmten Fällen – insbesondere bei Erstaufträgen, grossem Vorbereitungsaufwand oder nach eigenem Ermessen – eine Vorauszahlung (Vorauskasse) oder Anzahlung zu verlangen. Dies wird jeweils im Vorfeld direkt in der Inline-Offerte per E-Mail festgehalten.
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzüge zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät die Kundschaft automatisch und ohne Mahnung in Verzug.
6. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen mit der mebimabo Medienbildung Marc Böhler GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz der GmbH in Einsiedeln (Kanton Schwyz).
7. Dialog-Klausel – Lass uns reden
Diese Bedingungen sind eine faire Basis für meine GmbH, aber sie sind nicht in Stein gemeisselt. Wenn dir ein Punkt dieser AGB für deine Institution oder Schule Bauchschmerzen bereitet, dann red ganz ungeniert vor dem Geschäftsabschluss mit mir. Wir können individuelle Abweichungen von diesen Regeln jederzeit unkompliziert per E-Mail vereinbaren.
mebimabo ist Mobiliar versichert
mebimabo Medienbildung Marc Böhler GmbH verfügt über eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bei der Mobiliar für Personen- und Sachschäden.
Stand: Juni 2026
